Bestattungsarten
Wir beraten Sie vorsorglich und besprechen mit Ihnen Verträge über Bestattungen jeder Art (interessant und wichtig für Alleinstehende und letztüberlebende Ehepartner oder deren Angehörige). Hierzu gehören Verträge über Erd-, Feuer- und Seebestattungen. Wir arbeiten mit der Agentur der Ersten Deutschen und Hamburgerischen Reederei für Seebestattungen zusammen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und sind zu einem unverbindlichen Gespräch gerne bereit. Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach der Trauerfeier in einem Grab beigesetzt.

Wahlgrab
Die Wahlgrabstätte kann frei ausgewählt werden. Es gibt doppel-Wahlgräber und tiefen- Wahlgräber. In diesen Grabstätten können mehrere Beisetzungen erfolgen. Die Mindestruhefrist beträgt 20 Jahre. Diese Gräber können nachgekauft werden
Reihengrab
Diese Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt auch hier 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Pflegefreies Reihengrab
Diese Grabstelle wird wie das Reihengrab von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die Grabstelle wird durch eine Namensplatte gekennzeichnet. Auch hier ist ein Nachkauf nicht möglich. Die Ruhefrist endet ebenfalls nach 20 Jahren.
Anonymes Reihengrab
Auf diesen Grabfeldern ist ein zentraler Gedenkstein zum Ablegen von Blumen vorhanden.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer. Der Sarg wird nach der Trauerfeier in das Krematorium gebracht. Die Urne wird später auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt. Es ist auch möglich die Urne in einem Friedwald beizusetzen weitere Informationen finden Sie unter www.friedwald.de.
Auf diesen Grabfeldern ist ein zentraler Gedenkstein zum Ablegen von Blumen vorhanden.

Urnenwahlgrab
Die Urnenwahlgrabstätte kann frei ausgewählt werden. In diesen Grabstätten können bis zu 4 Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Mindestruhezeit beträgt 20 Jahre. Die Grabstätte kann nachgekauft werden.
Urnenreihengrab
Diese Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. In einem Urnenreihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht endet nach 20 Jahren.
Pflegefreies Urnengrab
Diese Grabstelle wird wie das Urnenreihengrab von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die Grabstelle wird durch eine Namensplatte gekennzeichnet.
Anonymes Urnengrab
Auf diesen Grabfeldern ist ein zentraler Gedenkstein zum Ablegen von Blumen vorhanden.
Seebestattung
Die Seebestattung ist eine Art der Feuerbestattung. Die Urne wird in der Nordsee, Ostsee oder im Atlantik außerhalb der drei – Meilenzone der See übergeben. Die Angehörigen können auf dem Schiff mitfahren.

Abfahrtsorte an der Nordsee
- Cuxhaven
- Büsum
- Hörnum/Sylt
Abfahrtsorte an der Ostsee
- Gelting/Geltinger Bucht
- Strande/Kieler Bucht
- Travemünde
- Lübecker/Bucht
- Sassnitz/Prorer Wiek
Wichtiges zur Seebestattung
Es ist ratsam, den Wunsch, seebestattet zu werden, zu Lebzeiten handschriftlich mit der Begründung unter Angabe von Ort, Datum, Unterschrift (Vor und Zunamen) festzuhalten. Wichtig für die Gültigkeit des Dokumentes ist, dass der Text mit den Worten “Das ist mein letzter Wille.” schließt.
Warum sind viele dem Meer verbunden?
Der Urlaub, die unbeschwerten Tage an Ost- oder Nordsee. Mit dem Partner, den Kindern, den Enkeln oder mit Freunden. Die Spaziergänge, der weite Blick vom Meer zum Horizont die Farbenvielfalt des Meeres und des “Weiten Landes”. Dies alles lässt einige von uns darüber nachdenken ob die letzte Ruhestätte einmal das Meer sein könnte. Nicht nur den Seeleuten, sondern auch uns, ist es möglich auf See bestattet zu werden. Das Meer bietet uns viele Möglichkeiten des Abschiednehmens und des Gedenkens an unsere Verstorbenen.
Weitere Informationen finden sie unter www.dsbg.de